VermögensschadenhaftpflichtversicherungHierbei geht es um Versicherungsschutz für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden, in der Regel keien Personen- oder Sachschäden, zur Folge hat. Sie wird als eigenständiger Vertrag abgeschlossen, für manche Berufsgruppen wie z. B. Archtekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Ärtze und Versicherungsvermittler schreibt dies der Gesetzgeber vor. Doch auch für den Immobilienmakler, Hausverwalter und sogar dem Verwaltungsbeirat einer WEG ist diese Versicherung von existenzieller Bedeutung. Hierfür bieten wir bedarfsgerechte Konzepte für die genannten Berufsgruppen. |
![]() |
