Gesetzliche Krankenversicherung
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Basis-Absicherung durch den StaatRund 90% aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und haben somit Anspruch auf Leistungen, um die Gesundheit zu erhalten und wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu verbessern. Der Leistungsumfang ist im Wesentlichen einheitlich und wird im Sozialgesetzbuch V geregelt. Familienangehörige ohne oder mit geringem Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. ZusatzbeitragSeit 1. Jan. 2009 zahlen zunächst alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz (15,5% vom Bruttoeinkommen, Stand 2011). Können Krankenkassen ihren Finanzbedarf nicht decken, müssen Zusatzbeiträge erhoben werden. Diese trägt alleine der Arbeitnehmer, maximal 2% der beitragspflichtigen Einnahmen. Trotz aller Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein relativ umfassender Versicherungsschutz, der allerdings durch private Zusatzversicherungen individuell angepasst werden sollte.
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