Gesetzlicher Schutz wird Ihnen nur während der Arbeit und auf dem Weg von und zu dieser gewährt - sofern Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind. Grundsätzlich aber ereignen sich über 70% aller Unfälle in der Freizeit. Und selbst wenn Sie während der Arbeit verunglücken, gilt erst eine Erwerbsminderung von mindestens 20% als Voraussetzung für Leistungen, die Ihre tatsächlichen finanziellen Bedürfnisse voraussichtlich nicht abdecken werden.
In jedem Jahr erleiden fast acht Millionen Menschen in Deutschland einen Unfall - davon allein im Freizeitbereich etwa 7.000 Menschen tödlich. Vier Millionen ärztliche Behandlungen sind auf Unfälle im Heim- und Freizeitbereich zurückzuführen.
Hausfrauen sind übrigens überhaupt nicht versichert - und Kinder nur dann, wenn sie sich im Kindergarten oder in der Schule unter Aufsicht befinden. Sie sehen: Vorsorge gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls kann nur über eine private Unfallversicherung erfolgen.