Private HaftpflichtversicherungUnter Haftpflicht versteht man die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, jenen Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat. Die jeweiligen Tatbestände, die eine Schadenersatzpflicht auslösen, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in anderen Gesetzen (z. B. dem Wasserhaushaltsgesetz) festgelegt: Eine Haftpflichtversicherung übernimmt diese Verpflichtung (bis zur Höhe der Deckungssumme), die in schweren Fällen die materielle Existenz des Versicherten gefährden kann. Denn es ist möglich, dass er ein Leben lang zahlen muß.
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