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Die staatlich geförderte Altersversorgung

Alternativlos: Die Riester-Rente


Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um einen Teil der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus zu kompensieren.

Schließt man einen Riester-Vertrag ab, unterstützt der Staat den Spareifer in Form von Zulagen und Steuerersparnissen.

Seit dem 1. Januar 2008 erhalten alle Riester-Sparer eine Grundzulage von 154 €, für jedes Kind gibt es 185 €. Wenn die Sprösslinge ab 1. Januar 2008 das Licht der Welt erblickt haben, sind es sogar 300 € Kinderzulage.

Wer die volle Zulage erhalten möchte, muss mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in einen Riester-Vertrag einzahlen. Die Gesamthöhe ist allerdings mit 2.100 € nach oben begrenzt.

Sofern es für sie günstiger ist, können Riester-Sparer ihre Einzahlungen als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft von Amts wegen die günstigere Variante ("Günstigerprüfung").

 

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