Die staatlich geförderte AltersversorgungAlternativlos: Die Riester-Rente Wer die volle Zulage erhalten möchte, muss mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in einen Riester-Vertrag einzahlen. Die Gesamthöhe ist allerdings mit 2.100 € nach oben begrenzt. Sofern es für sie günstiger ist, können Riester-Sparer ihre Einzahlungen als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft von Amts wegen die günstigere Variante ("Günstigerprüfung").
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