Seit dem 1. Januar 2005 haben sich einige wesentliche Änderungen in der Kapital-Lebensversicherung ergeben.
Die Kapitallebensversicherung ist die in unserem Lande (noch) mit Abstand am meisten gefragte Versicherungsform für Kapitalbildung und Hinterbliebenenschutz. Und das aus gutem Grund: als Kapital bildende Vorsorge für den Todes- und Erlebensfall gewährt sie doppelte Sicherheit - für die Familie und im Alter.
Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, erhalten die Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin angesammelten Überschussanteile. Im Erlebensfall - d.h. bei Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters - wird die Versicherungssumme zuzüglich der Überschussbeteiligung (durch Kapitalbildung angesammelte Zinsen, Risikoüberschüsse bzw. sog. Sterblichkeitsgewinne) ausgezahlt.
Private Rentenversicherung im Überblick
Mit der privaten Rentenversicherung verschaffen Sie sich finanzielle Sicherheit durch ein zusätzliches laufendes Einkommen (Leibrente), die garantiert bis zum Lebensende gezahlt wird.